Ein Wort zu den Kosten

Die Forscherhaus Grundschule ist als staatlich anerkannte Ersatzschule eine Schule in freier Trägerschaft. Sie erhält vom Land NRW daher Zuschüsse zu den Schulbetriebskosten in Höhe von 87% der Kosten, die an öffentlichen Schulen anfallen. Die laufenden Kosten des Schulbetriebs werden dadurch jedoch nicht vollständig gedeckt.

Die darüber hinaus anfallenden Kosten werden gemeinsam von Sponsoren, dem Förderverein und den Eltern aufgebracht. Auf diese Weise sind wir in der Lage, unser besonderes pädagogisches Angebot mit einer zusätzlichen pädagogischen Fachkraft, kleine Klassen und zusätzlichem Unterricht anbieten zu können.

Der monatliche Elternrichtsatz beträgt aktuell pro Kind € 372,-. Für Geschwisterkinder gilt der reduzierte Satz von € 240,-. Die Elternrichtsätze sind monatlich im Voraus zu zahlen. Der Schulvertrag beginnt – unabhängig von den Ferienzeiten jeweils am 1. August und endet am 31. Juli eines Jahres.

Für die Mittagsbetreuung, das Mittagessen und die Nachmittagsbetreuung fallen weitere Kosten an – je nach Inanspruchnahme.

Für die Ferienspiele beträgt der Kostenbeitrag € 140,- , in den Osterferien € 115,- pro Woche. In dem Betrag sind das jeweilige Angebot, Getränke, das Mittagessen und die Betreuung von montags bis freitags von 8.00 bis 16.00 Uhr enthalten.